Weiterbildungskurs WR EGT Brevet 2
Modul 1 / Modul 3 / Modul 5
Kursnummer 1203309.3730
Kursdatum 13.01.24 - 13.01.24
Kurszeit 09:00 - 18:00
Kursort Fehraltorf
Kursdatum 16.03.24 - 16.03.24
Kurszeit 09:00 - 17:00
Kursort Fehraltorf
Kursdatum 22.09.24 - 22.09.24
Kurszeit 09:30 - 13:00
Kursort Fehraltorf
Kursdauer 2.5 Tage
Sprache deutsch/französisch
Anmeldeschluss 13.11.2023
Buchungsstand Die Anmeldung ist gesperrt
Beschreibung

Modul 1 (Samstag, 13.01.2024 oder Sonntag, 14.01.2024) Elementenkenntnisse K5 - K7,
Modul 2 Theorieprüfung online (3-4 Daten unter der Woche am Abend bis Mitte März),

Modul 3 (Samstag, 16.03.24) praktisches Werten,
Modul 4 Schattenrichten in den Regionen

Modul 5 (Sonntag, 22.09.2024) Praktische Prüfung

Ziele Erlangen des Brevet 2 EGT
Voraussetzung

Für das Modul 1:
- Brevet 1 EGT Ausbildung absolviert und Prüfung bestanden
- aktive Tätigkeit als Wertungsrichter Brevet 1 EGT mit mindestens 6 Einsätzen (wird kontrolliert)
Für das Modul 3:
- absolvierter Grundlagenkurs Brevet 2 EGT (Modul 1)
- abgelegte Prüfung Elementkenntnisse K5 - KH/D (Modul 2)
Für das Modul 5:
- absolviertes Praxismodul (Modul 3)
- min. 3 Einsätze Schattenwerten (Modul 4)

Zielgruppe

Interessierte Personen, welche die Richtertätigkeit im Einzelgeräteturnen K5 - K7 erlernen möchten.
Bereitschaft zur Richtertätigkeit (mindestens 2 Einsätze pro Jahr)

Alter Anspruchsgruppe
  • 16-99 Jahre
Kurskosten
Aktives STV-Mitglied ¤0.00
Passives-/Nicht-STV-Mitglied ¤500.00
Bemerkungen

Es werden keine Ausweichdaten angeboten! Die Anmeldung ist verbindlich.


Bei Abbruch während der Kursdauer wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200.- pro besuchten Kurstag erhoben. (Siehe Ausbildungsweg Richterwesen Geräteturnen).

 

Alle bestätigten Anmeldungen erhalten das Bestätigungsmail «Anmeldung auf Warteliste». Nach dem Anmeldeschluss wird das definitive Kontingent festgelegt und die Teilnehmenden benachrichtigt.

Veranstalter STV-FSG
Sportarten
  • Geräteturnen
Sachbearbeiter/-in Lea Odermatt
062 837 82 25
lea.odermatt@stv-fsg.ch
Anmeldung Anmeldung nicht mehr möglich